Stornobedingungen

Liebe:r Kunde/-in,

für uns und unsere Models ist die Planungssicherheit genauso wichtig wie für Dich. Nach der schriftlichen Auftragsbestätigung hält sich unser Model den Zeitraum für Deinen Auftrag frei und kann keine anderen Aufträge annehmen. Wir weisen Dich daher im Folgenden auf unsere Stornobedingungen hin. 

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Dein GRAND MODELS Team

1. Geltung

Diese Stornobedingungen gelten für Auftraggeber im geschäftlichen Verkehr (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) und sind Bestandteil der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2. Stornierung und Fristen

Die Stornierung hat stets schriftlich (auch per E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der

Stornierungserklärung bei GRAND MODELS. „Auftragsbeginn“ ist der erste gebuchte Einsatztag. Bei der Stornierung eines Auftrages gelten folgende Fristen:

Stornierung bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: kostenfrei.

Stornierung 29–14 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % Stornogebühr.

Stornierung 13–8 Tage vor Auftragsbeginn: 75 % Stornogebühr.

Stornierung 7 Tage oder weniger vor Auftragsbeginn: 100 % Stornogebühr.

Die Stornogebühr bemisst sich nach dem Netto-Gesamtauftragswert (Model-Gage zzgl.

Agenturprovision) gemäß Auftragsbestätigung.

3. Nachweis geringeren Schadens

Die Stornogebühren sind ein pauschalierter Schadensersatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. GRAND MODELS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.

4. Terminverschiebung / Umbuchung

Die einmalige Verschiebung eines bestätigten Auftrags auf einen konkreten Ersatztermin innerhalb von acht Wochen ist bis 14 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei möglich, sofern das Model verfügbar ist. Eine spätere Verschiebung oder die Verschiebung ohne verfügbaren Ersatztermin gilt als Stornierung nach Ziffer 2.

5. Höhere Gewalt / Wetter

Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unwetter bei Outdoor-Produktionen, behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, vereinbaren die Parteien vorrangig einen Ersatztermin. Bereits angefallene Aufwendungen sowie eine anteilige Model-Gage für bereits gebuchte bzw. erschienene Einsatztage bleiben hiervon unberührt.